Finanzamt
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01.11.05
Änderung der Lohnsteuerkarte von Steuerklasse I auf II für Alleinerziehende
Adresse (URL): http://www.finanzamt-essen-nordost.de/service/02.php
Für die Änderung der Lohnsteuerkarte von Steuerklasse I in Steuerklasse II beachten Sie bitte folgende Zuständigkeiten:
Alleinerziehende mit ausschließlich volljährigen Kindern --> Finanzamt (BürgerService)
Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind --> Gemeinde (Bürgerämter)