Finanzamt
Fundstelle: Startseite / Infos für Steuerzahlende / Häufig gestellte Fragen / Ich habe betriebliche Einkünfte. Wirkt sich das Urteil auch für mich aus?
Adresse (URL): http://www.finanzamt-essen-nordost.de/allgemein_fa/steuerzahler/fragen/05_faq_entfernung/12.php
Falls Sie Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte haben, können Sie jetzt auch für die ersten zwanzig Kilometer die Entfernungspauschale geltend machen. Eine Änderung des Steuerbescheids erfolgt in diesen Fällen allerdings nicht automatisch. Bitte teilen Sie Ihrem Finanzamt die erforderlichen Angaben mit Hilfe des hierzu vorgesehenen Anschreibens mit.
Das Finanzamt wird dann Ihre Angaben prüfen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten Sie zeitnah einen geänderten Steuerbescheid und die Erstattung.