Ich habe eine Nichtveranlagungsbescheinigung: Verliert diese nun ihre Gültigkeit?
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Ich habe eine Nichtveranlagungsbescheinigung: Verliert diese nun ihre Gültigkeit?.


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Nein. Die alte Nichtveranlagungsbescheinigung ist grundsätzlich weiterhin gütig. Sollte nach erneuter Überprüfung des Finanzamtes eine Veranlagung zur Einkommensteuer erforderlich sein, wird das FA die Nichtveranlagungsbescheinigung widerrufen und Sie zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. Sofern Sie allerdings bemerken, dass durch die Erweiterung des Besteuerungsumfangs der Renten oder zusätzliche Einkünfte die Voraussetzungen für die Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung entfallen sind, geben Sie bitte die Bescheinigung an das zuständige Finanzamt zurück.