Wie kann ich die Daten aus der Rentenbezugsmitteilung überprüfen, wenn ich vom Finanzamt angeschrieben werde?
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Wie kann ich die Daten aus der Rentenbezugsmitteilung überprüfen, wenn ich vom Finanzamt angeschrieben werde?.


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Der Versand einer Ausfertigung der Rentenbezugsmitteilung an den Bürger ist nicht vorgesehen. Jeder Rentner erhält allerdings grundsätzlich jährlich von den Rentenversicherungsträgern einen Rentenbescheid/eine Leistungsmitteilung, aus der sich die Höhe der einzelnen Renten ergibt. Bei Riester-Verträgen erfolgt eine Leistungsmitteilung an den Rentner nur zu Beginn der Auszahlung oder wenn sich der Leistungsbetrag ändert. Auf Antrag kann bei gesetzlichen Rentenversicherungsträgern (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund) eine erneute Bescheinigung über die bezogenen Renten/Leistungen angefordert werden.