Finanzamt
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27.10.06
Noch bis zum 31. Dezember 2006 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihrem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 einreichen.
Adresse (URL): http://www.finanzamt-essen-nordost.de/allgemein_fa/presse/pressearchiv/archiv_2006/27102006.php
Finanzministerium NRW
Düsseldorf, den 27.10.06
Noch bis zum 31. Dezember 2006 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihrem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 einreichen. Finanzminister Dr. Helmut Linssen wies heute in Düsseldorf darauf hin, dass eine Verlängerung der gesetzlichen Frist über das Jahresende hinaus nicht möglich ist.
Der Stichtag 31. Dezember 2006 gilt auch für den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage, der ebenfalls mit der Einkommensteuererklärung gestellt wird, und den an die Bausparkasse zu richtenden Antrag auf Wohnungsbauprämie.
Lohnen kann sich ein Antrag auf Veranlagung beispielsweise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie nur