Finanzamt
Fundstelle: Startseite / Presse / Pressearchiv / Pressearchiv 2005 / Günstige Konditionen der Steueramnestie nur noch bis zum 31. März
24.03.05
Steuerzahlende haben nur noch bis zum 31. März 2005 durch die Steueramnestie Gelegenheit, zu einem pauschalen Steuersatz ihre hinterzogenen Einnahmen straffrei zu legalisieren.
Adresse (URL): http://www.finanzamt-essen-nordost.de/allgemein_fa/presse/pressearchiv/archiv_2005/24032005.php
Finanzministerium NRW
Düsseldorf, den 24.03.05
Das Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG), bekannt als Steueramnestie, befindet sich im Endspurt. Steuerzahlende haben nur noch bis zum 31. März 2005 Gelegenheit unter äußerst günstigen Konditionen und straffrei ihre hinterzogenen Einnahmen durch die Steueramnestie zu legalisieren. Wer noch von der Amnestie profitieren möchte, sollte den 2-seitigen Vordruck und den selbst zu errechnenden Steuerbetrag bis zum 31. März beim Finanzamt einreichen. Der Steuersatz beträgt 35%, besteuert werden 60% des Kapitals, welches angegeben wird. Dieckmann: "Wer diese Chance nicht nutzt, die der Staat bietet, ist selber schuld. Nachsicht kann ein Steuerhinterzieher ab dem 1. April nicht mehr erwarten." Wichtig dabei ist, dass der selbst errechnete Steuerbetrag bis zum 31. März in der Finanzkasse eingegangen sein muss.
Die Steueramnestie ist vom 1. Januar 2004 bis zum 31. März 2005 befristet in Kraft. In NRW haben im Jahr 2004 8.509 Steuerzahlende die Amnestie genutzt und 247 Mio. € an die Finanzkasse überwiesen. In den ersten beiden Monaten des Jahres 2005 sind 2.133 Amnestieerklärungen eingereicht worden und rund 38 Mio. € an den Fiskus gezahlt worden. Die in die Steueramnestie gesetzten Erwartungen wurden somit mehr als erfüllt.
Ab dem 1. April dürfen Steuersünder hingegen nicht länger mit einem großzügigen Entgegenkommen seitens der Finanzverwaltung rechnen. Unplausible Steuererklärungen und ungeklärte Geldflüsse werden durch die Finanzbeamten intensiv kontrolliert. Den bei diesen Kontrollen ertappten Steuersündern drohen empfindliche Strafen. Sie müssen darüber hinaus mit steuerlichen Nachforderungen rechnen, die oftmals größte Teile der hinterzogenen Einnahmen verschlingen.
Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung wird in begründeten Einzelfällen ab dem 1. April auch von der sog. Kontenabfragemöglichkeit beim Bundesamt für Finanzen Gebrauch machen. Angaben der Steuerpflichtigen hinsichtlich ihrer Bankkonten und Wertpapierdepots können dabei gezielter als bisher überprüft werden. Voraussetzung einer derartigen Abfrage ist allerdings, dass der Steuerzahlende zuvor um Auskunft ersucht wurde und dieses Ersuchen nicht zum Ziel geführt hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 23. März 2005 die Auffassung der Finanzbehörden voll und ganz bestätigt, dass der Kontenabruf mit dem Grundgesetz vereinbar ist.