Finanzamt
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Eine Bewerbung zur Finanzwirtin / zum Finanzwirt sollte folgende Zeugnisanforderungen erfüllen:
Maßgeblich für die Teilnahme am weiteren Auswahlverfahren ist jeweils der Durchschnitt der letzten beiden Zeugnisse.
Der Gesamtdurchschnitt aller Leistungsbewertungen muss mindestens bei 8 Punkten (bzw. glatt befriedigenden Leistungen) liegen.
Zusätzlich müssen die Fächer Mathematik und Deutsch im Schnitt jeweils mindestens mit 6,5 Punkten bewertet worden sein.
Sollte Ihre Schule keine Punkte, sondern Notenstufen von „sehr gut“ bis „ungenügend“ verwenden, erfolgt die Umrechnung anhand folgender Tabelle:
|
Notenbereich |
Punktzahl |
Ansatz mit |
||
|---|---|---|---|---|
|
Sehr gut |
15 |
14 |
13 |
14 Punkten |
|
Gut |
12 |
11 |
10 |
11 Punkten |
|
Befriedigend |
9 |
8 |
7 |
8 Punkten |
|
Ausreichend |
6 |
5 |
4 |
5 Punkten |
|
Mangelhaft |
3 |
2 |
1 |
2 Punkten |
|
Ungenügend |
0 |
|
|
0 Punkten |
Die zuletzt genannten Mindestanforderungen gelten nicht, wenn der Gesamtdurchschnitt aller Leistungsbewertungen (ggf. nach Umrechnung) mindestens 10,0 Punkte beträgt oder ein Berufsschulzeugnis vorliegt, das einen Notendurchschnitt von 2,5 und besser aufweist.